Ihre Stiftung oder Zustiftung

Wenn Sie nachhaltig Gutes bewirken möchten, beraten wir Sie persönlich und finden gemeinsam die passende Stiftungsform – individuell auf Ihre Ziele zugeschnitten. Auch bei testamentarischen Regelungen oder einem Engagement über die eigene Lebenszeit hinaus stehen wir Ihnen kompetent und vertrauensvoll zur Seite.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Wirkung dauerhaft zu gestalten.

(Zu)Stiften und Vererben

Werden Sie Stifter – nachhaltig und unkompliziert

Mit einer Zustiftung bleibt Ihr eingebrachtes Kapital dauerhaft erhalten. Aus den Erträgen werden Jahr für Jahr Projekte in unserer Stadt gefördert.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Dauerhafter Erhalt des Stiftungskapitals

  • Kontinuierliche Förderung gemeinnütziger Projekte

  • Keine eigene Stiftungsverwaltung oder behördliche Anerkennung erforderlich

  • Einfacher und wirkungsvoller Weg des Stiftens

  • Mit einer Zustiftung ist eine Erhöhung des Grundstockvermögens möglich sowie die Finanzierung weiterer Projekte

 

Über Ihre Lebenszeit hinaus Gutes bewirken

Sie möchten mit Ihrem Vermögen bleibende Werte schaffen? Ob zu Lebzeiten oder per Testament oder Erbvertrag – Sie können die Bürgerstiftung Straubing bedenken, sie als (Mit-)Erben einsetzen oder auch nach Ihrem Tod noch Stifter werden.

Ab einer Zustiftung von 50.000 € sind auf Wunsch möglich:

  • ein Namensfonds (Stiftungsfonds)

  • eine zweckgebundene Treuhandstiftung unter Ihrem Namen

  • die dauerhafte Förderung eines von Ihnen bestimmten Zwecks

Gerne beraten wir Sie persönlich und vertraulich. In Einzelfällen kann ergänzend die Abstimmung mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater sinnvoll sein.

 

Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Straubing begleitet Menschen und Institutionen partnerschaftlich dabei, ihre stifterischen Anliegen in Straubing zu verwirklichen. Dank ihres breiten Stiftungszwecks kann sie flexibel auf individuelle Wünsche eingehen.

Sie unterstützt bei der Wahl des passenden Stiftungszwecks, übernimmt Verwaltung und Organisation, begleitet die Mittelvergabe und fördert die Vernetzung vor Ort. Eine Stiftung kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen – etwa per Testament oder Erbvertrag – errichtet und durch Zustiftungen erweitert werden.

Steuervorteile nutzen

Die Bürgerstiftung Straubing ist als gemeinnützige Stiftung steuerbegünstigt. Zustiftungen in den Vermögensstock sowie Spenden können im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden.

Zuwendungen mindern als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen. Für Zustiftungen können innerhalb von zehn Jahren bis zu 1 Mio. Euro (Ehegatten: 2 Mio. Euro) steuerlich berücksichtigt werden. Zusätzlich ist bei Spenden ein allgemeiner Abzug von bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens möglich.

Die Stiftung "Stifter für Stifter" hält eine Broschüre mit zahlreichen Beispielen zum Download bereit: www.stifter-fuer-stifter.de.

Berücksichtigen Sie die Bürgerstiftung Straubing in Ihrem Testament oder per Erbvertrag, ist die Zuwendung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

Auch Erben oder Beschenkte können Vermögenswerte innerhalb von 24 Monaten auf eine gemeinnützige Stiftung übertragen oder eine solche errichten. Die bereits festgesetzte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entfällt dann rückwirkend (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bürgerstiftung Straubing verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und erfüllt damit die Voraussetzungen für diese Steuerbefreiung.