Stiften & Spenden

Wer kann Stifter werden?

Gründerstifter haben bei der Gründungsversammlung der Stiftung am 04.07.2011 Beträge von 50–50.000 € in die Bürgerstiftung eingebracht. Derzeit verfügt die Bürgerstiftung über ein Grundstockkapital in Höhe von 245.700 € (Stand 31.12.2024).

Stiften oder spenden - was ist der Unterschied?

Helfen kann so einfach sein!

Jeder finanzielle Betrag, auch der kleinste, ist bei uns willkommen. Anders als eine Zustiftung wird gespendetes Geld in voller Höhe zeitnah für die Projekte der Bürgerstiftung verwandt. Sie helfen dadurch, die gemeinnützigen Projekte zu verwirklichen.
Die Spende erreicht ohne Umwege eins zu eins die unterstützten Projekte der Bürgerstiftung Straubing; und wenn Sie das wollen, das konkrete Vorhaben, das Ihnen am Herzen liegt.

Gerne können Sie dazu unsere Zuwendungserklärung verwenden:

Download Formular Zuwendung

Zu fröhlichen Anlässen spenden

Feiern Sie Ihren Geburtstag, ein Jubiläum oder gibt es einen anderen schönen Anlass?

Dann bitten Sie doch ihre Gäste anstelle von Geschenken um eine Spende an die Bürgerstiftung Straubing. Eine entsprechende Glückwunschkarte liegt bei uns bereit.

Sie können Ihre Gäste bitten, die Spende schon vor der Feier direkt an die Bürgerstiftung zu überweisen. In diesem Fall sollten Sie bei der Einladung auf unsere Bankverbindung verweisen und auf ein Stichwort, das Ihre Gäste bei der Überweisung verwenden. Wir halten Sie über die eingehenden Spenden auf dem Laufenden. Alle Spender erhalten eine Zuwendungsbestätigung. Alternativ können Ihre Gäste die Geschenkspende auch auf der Feier überreichen und Sie überweisen den Betrag dann gesammelt an die Bürgerstiftung.

Viele Stifter und Spender haben ein großes Herz für Kinder und Jugendliche und unterstützen diese im Bereich Bildung, Erziehung und Weiterbildung. Die Jugend­, Familien­ und Seniorenhilfe ist ebenfalls ein großer Themenbereich der Bürgerstiftung Straubing.

Als Stifter und Spender steht Ihnen die ganze Welt des Engagements offen. Sie können Wissenschaft und Forschung ebenso unterstützen wie Kunst und Kultur, Denkmal­ und Heimatpflege und traditionelles Brauchtum. Aber auch   der Landschaftspflege, dem Umwelt­ und Naturschutz und dem Tierschutz können Sie als Stifter oder Spender Gutes tun.

Die Bürgerstiftung Straubing steht Ihnen gern zur Seite, wenn es darum geht, Ideen für Ihre Stiftung zu finden.

Die Zustiftung und die „Stiftung in der Stiftung“

Sie wollen mit einem bestimmten Betrag – gleich welcher Höhe – Teil der Stifterfamilie werden und verfolgen keine eigenen besonderen Zwecke?

Das ist die einfachste Form des Stiftens. Sie geben einfach eine Zuwendungserklärung (Link dazu) ab und überweisen den gewünschten Betrag in den Vermögensstock der Bürgerstiftung. Der Betrag bleibt dauerhaft im Stiftungsvermögen und wird nicht angetastet. Die Erträge kommen – wie auch die Spenden – ohne Verwaltungskostenabschlag den geförderten Projekten der Stiftung zugute.

Sie wollen mit einem Betrag von über 50.000 € für von Ihnen ausgewählte gemeinnützige Zwecke der Bürgerstiftung zustiften? Sie wollen, dass die Stiftung mit dem von Ihnen gewählten Namen fortlebt? Sie wollen sich die Gründungsformalitäten einer eigenen Stiftung mit eigenen Stiftungsorganen ersparen? Dann ist eine Zustiftung als „Stiftung in der Stiftung“ ein einfacher Weg. Die Formalitäten hängen von der Art des eingebrachten Vermögens ab. Das Vermögen wird treuhänderisch von der Bürgerstiftung mitverwaltet. Die Erträge werden wie von Ihnen bestimmt ausgeschüttet. Über Sonderformen wie eine Verbrauchsstiftung und formale Notwendigkeiten informiert Sie gerne die Geschäftsstelle der Bürgerstiftung bei der Stadt Straubing.

Wenn Sie langfristig und nachhaltig für unsere schöne Stadt Straubing Gutes tun möchten, helfen wir Ihnen gerne, die passende Stiftungsform zu finden und an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen – auch wenn Sie an eine testamentarische Verfügung denken.

Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Stifter oder Spender nachhaltig – auch mit Verfügungen von Todes wegen – für gemeinnützige Projekte einzusetzen. Sie können der Stiftung etwas vermachen oder sie als (Mit-)Erben einsetzen. Wie zu Lebzeiten bietet die Bürgerstiftung eine Plattform, unter deren Dach eine von Ihnen mit Ihrem Tod gegründete Zustiftung tätig werden kann. Gerne beraten wir Sie. Im konkreten Einzelfall kann die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters sinnvoll sein.

Und wohin darf ich stiften und spenden?

Sparkasse Niederbayern-Mitte

BLZ 742 500 00
Konto 402 694 33

IBAN: DE05 7425 0000 0040 2694 33
BIC: BYLADEM1SRG

Raiffeisenbank Straubing

BLZ 742 601 10
Konto 55 12 000

IBAN: DE37 7426 0110 0005 5120 00
BIC: GENODEF1SR2

VR-Bank Ostbayern-Mitte

BLZ 742 900 00
Konto 100 900

IBAN: DE88 7429 0000 0000 1009 00
BIC: GENODEF1SR1

Wir freuen uns über Ihre Zustiftung und auch über Ihre Spende. Selbstverständlich erhalten Sie umgehend eine steuerlich gültige Zuwendungsbescheinigung.

 Wie unterstützt die Stadt Straubing die Bürgerstiftung?

Die Stadt Straubing übernimmt die Kosten für die Verwaltung der Bürgerstiftung.